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DESCRIPTION:\nFür Engagierte: Ja\nEngagiertengruppe: Beruflich Mitarbeitend
 e\; Kirchenvorstand\; Öffentlichkeitsarbeit\nFormat der Veranstaltung: Onl
 ineveranstaltung\nKurzbeschreibung / Untertitel: Fortbildung vor der Kirch
 envorstandswahl\nAusführliche Beschreibung: Wer kann für den Kirchenvorsta
 nd kandidieren – und wo setzt § 4 der  Kirchengemeindewahlordnung Grenzen?
  \n\nDie Wahlordnung für die Kirchengemeinden (KGWO) legt fest\, dass nur 
 Menschen in den Kirchenvorstand gewählt werden können\, die „sich weder ki
 rchenfeindlich verhalten noch extremistische\, antisemitische\, rassistisc
 he oder sonst menschenverachtende Positionen vertreten oder in Organisatio
 nen Mitglied sind oder sich betätigen\, die entsprechende Positionen vertr
 eten.“ (KGWO § 4\, Absatz 1.3) \nWas bedeutet das in der Praxis\, wie ist 
 diese Bestimmung umzusetzen? Wie lassen sich kirchenfeindliches Verhalten 
 und menschenfeindliche Positionen im Sinne des § 4 einordnen? Welche Orien
 tierung bietet die Regelung für die Suche nach Kandidierenden? Und wie kön
 nen Kirchengemeinden im Zweifelsfall verantwortungsvoll handeln? \nIn dies
 er ZOOM-Fortbildung mit Nicole Nestler (Fachstelle Gesellschaftliche Veran
 twortung) und Carsten Stork (Leiter der Dekanatsgeschäftsstelle) werden wi
 r diese und alle weiteren Fragen dazu\, die sich in Ihren Gemeinden ergebe
 n\, besprechen. \n\nWir bieten diesen ZOOM an zwei Terminen an\, heute und
  am 7. September. \nAnmeldung an petra.debus@ekhn.de. Der ZOOM-Link wird I
 hnen nach der Anmeldung zugeschickt. Die Teilnahme ist selbstverständlich 
 kostenfrei.\n\nUnabhängig von diesem Angebot können Sie sich bei individue
 llen Fragen dazu auch direkt an Frau Nestler wenden: nicole.nestler@ekhn.d
 e\nKosten: kostenfrei\nVeranstalter: Evangelisches Dekanat Wiesbaden\nTele
 fonnummer bei Rückfragen zur Veranstaltung: 061173424230
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LOCATION:: Ohne Ort
SUMMARY:Gemeinsame Werte im Kirchenvorstand: Der §4 der KGWO in der Praxis 
 :: Fortbildung vor der Kirchenvorstandswahl
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