Die Vollversammlung der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau e. V.
ist das höchste Entscheidungsgremium des Jugendverbandes. Die Dekanate
entsenden Delegierte in die Vollversammlung, die von ihren Jugendvertretungen
gewählt werden. Maximal ein Drittel der entsandten Delegierten
darf zum Zeitpunkt der Wahl das 27. Lebensjahr vollendet haben. Die
Anzahl der Delegierten variiert nach der Größe des Dekanats. Der genaue
Schlüssel ist in der Satzung der EJHN festgehalten .
Des Weiteren gehören der Vollversammlung die fünf Jugenddelegierten
der EKHN-Synode und bis zu zehn Berufene an, die sie selbst bestimmt. Sie
haben in der Vollversammlung Rede-, Antrags- und Stimmrecht und sind
für die Dauer der Vorstandslegislatur gewählt.
Die Vollversammlung findet zwei Mal im Jahr statt. Dort kommen die Vertreter*
innen der Arbeit von, mit und für Kinder(n) und Jugendliche(n) zusammen.
Alle sind eingeladen. Anmeldung über
www.ejhn.de